AGB's

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die Werbe- und Kommunikationsagentur t.quadrat ist eine Sektion der Theoretix GmbH Nürnberg.

1.2 Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil aller Angebote, Auftrags-bestätigungen und Vertrage mit Unternehmen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) erkennt Theoretix nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem AG.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift des AG zustande.

2.2 Sofern eine Kundenbestellung als rechtsverbindliches Angebot anzusehen ist, kann Theoretix dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

3. Internet-Dienstleistungen

3.1 Der AG ist zur Mitwirkung verpflichtet. Die für die Erstellung der Webseite benötigten Vorlagen, wie z.B. Firmenlogos, Zeichnungen, Bilder, Videos oder Prospektmaterial sind vom AG rechtzeitig zur Verfügung stellen.

3.2 Wird im Vertrag kein fester Termin für die Überlassung dieser Unterlagen vereinbart, so gilt als spätester Termin der 30. Tag nach der Auftragserteilung.

3.2.1 Erfolgt die Überlassung nicht rechtzeitig, kann Theoretix die Gestaltung der Webseite übernehmen. Nur Vorlagen aus dem eigenen Archiv stellt Theoretix ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung.

3.4 Der AG erhält die vereinbarte Anzahl von Korrekturschleifen für die Webseitengestaltung. Danach werden erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie das komplette Umarbeiten von Theoretix gesondert berechnet.

3.5 Behindert der AG die Ausführung des Vertrags, indem er seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nach den vorangegangenen Ziffern nicht nachkommt, ist Theoretix nach zweimaliger erfolgloser Fristsetzung samt Aufforderung zur Leistung berechtigt, gemäß Ziffer 10 vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

3.6 Bei musikalischer Unterlegung verwendet Theoretix GEMA-freie Titel. Sofern der AG andere Titel unterlegen möchte, hat er die GEMA-Gebühren zu tragen.

3.7 Mit Online-Stellung erklärt der AG den Vertrag seitens Theoretix als erfüllt (Abnahme). Der AG ist allein für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts seiner Homepage verantwortlich. Er stellt Theoretix von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

3.8 Besitzt der AG keinen Domain-Namen wird Theoretix dabei behilflich sein, einen geeigneten Domain-Namen zu finden. Mit der Anmeldung auf seinen Namen wird der AG Besitzer seiner Domain.

3.9 Es besteht keine Haftung bei höherer Gewalt, die einen Verbindungsaufbau auf Webseiten erschweren oder unmöglich machen (z.B. Netzüberlastung, Satellitenausfall, Stromausfall). Bei Wartungsarbeiten am Server besteht ebenfalls keine Haftung.

4. Drucksachen

4.1 Drucktoleranzen: Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Standdifferenzen bis zu 0,5% der Blattgröße sowie Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Maschinen- und Materialänderungen während des Drucks.

4.2 Korrekturabzug: Der Kunde erhält von Theoretix nach Erstellung seiner Vorlage einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin ausgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind in den Korrekturabzug einzutragen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Auf Wunsch erhält der Kunde erneut einen Korrekturabzug, der ebenfalls zu überprüfen und unterschrieben zurückzusenden ist. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt  beim Kunden.

5. Copyright und Vertraulichkeit

5.1 Skizzen, Entwürfe, Logos, Webseiten-Design, etc. unterliegen dem Copyright der Theoretix GmbH. Sofern nicht gesondert vereinbart, bedarf die Weiterverwendung der Vorlage der schriftlichen Zustimmung der Theoretix.

5.2 Theoretix wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des AG, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

6. Impressum auf Webseiten und Drucksachen

Theoretix kann in geeigneter und angemessener Weise auf die Agentur t.quadrat als Ersteller oder Erzeuger hinweisen.

7. Lieferfrist und Lieferung

7.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der AG etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

7.2 Die Lieferverpflichtungen der Theoretix sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.

8. Zahlungsverzug des AG

Die Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (BRD). Theoretix behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

9.1 Dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Rücktritt durch Theoretix

10.1 Theoretix behält sich das Recht vor, die Erstellung der Homepage wegen des beabsichtigten Inhalts abzulehnen. In diesem Fall gilt der Vertrag als durch Rücktritt des AG aufgehoben. Der Rücktritt ist dem AG zuvor einmalig schriftlich anzudrohen.

10.2 Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann Theoretix vom Vertrag zurücktreten

10.3 Bei Rücktritt infolge vertragswidrigen Verhaltens des AG kann Theoretix Schadensersatz in Höhe von 50 % der Nettoauftragssumme zuzüglich MWSt. fordern.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Von Theoretix gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der AG unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls bestehen keine Ansprüche des AG.

11.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht Theoretix das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

11.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn Theoretix, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11.4 Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller an Theoretix übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Theoretix von allen Ersatzansprüchen frei.

11.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Theoretix erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, falls die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Theoretix ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

12. Nebenabreden

12.1 Die Beauftragten von Theoretix sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und/oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Auftrags hinaus gehen.

12.2 Abweichungen von diesen AGB und jegliche vertragliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie von Theoretix bestätigt werden.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für den Fall des Nichtzustandekommens oder des Rücktritts, wird der Firmensitz von Theoretix vereinbart.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 
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